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Reno-Saar e.V.
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§10
§11
§12

§ 9 Mitgliedsbeiträge, Auslagen und Aufwandsentschädigung

Die Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder und die Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Vorstand- und Ausschußmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie und die Kassenprüfer haben Anspruch auf Erstattung der baren Auslagen und eine angemessene Aufwandsentschädigung, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.