§ 11 Tarifvertragsgestaltung und Rechtschutzgewährung
Der Verein hat auf den Abschluß von Tarifverträgen hinzuwirken und ein entsprechendes Tarifkonzept in Zusammenarbeit mit der RENO Bundesvereinigung zu erarbeiten.
Dem Verein obliegt es, ihren Mitgliedern in rechtlicher Hinsicht Rat, Hilfe und Vertretung zu gewähren. Näheres regelt die Rechtsberatungsrichtlinie, die von der
Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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