§ 5 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- dem 1. Beisitzer als Vertreter des Schatzmeisters
- dem 2. Beisitzer als Vertreter des Schriftführers
- dem 3. Beisitzer als Geschäftsführer
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auf jeden Fall bis zur Neuwahl im
Amt.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende; beide sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Darüberhinaus sind für die Dauer des Geschäftsjahres zwei Kassenrevisoren zu wählen.
Der Vorstand muß Vorstandssitzungen abhalten, wenn dies von mindestens drei Vorstandsmitgliedern verlangt wird. Ansonsten kann er unter sich je Bedarf Sitzungen
einberufen.
|